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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.07.2008
VG 11 A 320.08 -

Falschparken unter Beobachtung von Polizisten schützt nicht vor Umsetzung

Schlechte Karten für Falschparker vor Botschaft

Wer seinen PKW in einem durch absolute Haltverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft abstellt, muss auch dann mit der sofortigen Umsetzung des Fahrzeugs rechnen, wenn der Abstellvorgang durch die zur Bewachung des Gebäudes eingesetzten Polizisten beobachtet wurde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Fahrzeughalters abgewiesen, der vom Polizeipräsidenten zur Zahlung einer Umsetzungsgebühr in Höhe von 188,- Euro herangezogen worden war.

Der Kläger hatte sein Auto in den Morgenstunden des 13. Oktober 2007 in der Dorotheenstraße in Berlin-Mitte vor der US-Botschaft im absoluten Haltverbot geparkt, um am Deutschland-Pokal im Skat im nahegelegenen Hotel Maritim teilzunehmen. Er war dabei eigenen Angaben zufolge von Polizeibeamten beobachtet worden, ohne dass diese ihn auf das Verbot hingewiesen hatten. Die gegen Mittag erfolgte Umsetzung des Fahrzeugs stellte der Polizeipräsident dem Kläger mit dem angefochtenen Gebührenbescheid in Rechnung.

Für die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme ist eine konkrete Behinderung nicht notwendig

Nach der ständigen Rechtsprechung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts, die auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, können Polizeibeamte, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden. Demnach ist die Umsetzung von Kraftfahrzeugen in derart ausgewiesenen Sicherheitsbereichen generell rechtmäßig, ohne dass es im Einzelfall einer konkreten Behinderung bedarf.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/08 des VG Berlin vom 28.08.2008

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