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Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass auf dem Neckar vorerst Castor-Transporte mit Atommüll durchgeführt werden dürfen.
Ein auf die Durchführung von Kernbrennstoffen spezialisiertes und vom Kraftwerksbetreiber beauftragtes Unternehmen beantragte im März 2014 die Erteilung einer
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Zwar sei die Rechtmäßigkeit der
Bei dieser Sachlage könne nur eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen werden, die für die Vollziehung der Transportgenehmigung spreche. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an einem zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim, der ansonsten verzögert werde. Vor diesem Hintergrund sei es der Antragstellerin, die als Gemeinde lediglich eine Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie rügen könne, zumutbar, den Vollzug der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 24419
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