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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.10.2010
VG 10 L 274.10 -

VG Berlin: "Gelbe Tonne Plus" der ALBA GmbH darf vorerst stehen­bleiben

BSR-Vorhaben zur Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ durch "Gelbe Tonne Plus" nicht gefährdet

Die ALBA GmbH darf das seit 2004 betriebene Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ vorerst weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte ausweiten. Dies geht aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angeordnet wurde.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen - hierzu zählen z.B. Elektrokleingeräte, Holz, Bratpfannen, Kunststoffspielzeug etc. - über das Sammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ untersagt. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme war im Wesentlichen mit der Begründung angeordnet worden, das Sammelsystem entziehe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger BSR fortlaufend Haushaltsabfälle und stelle damit die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage. Es sei dem öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger nicht zumutbar, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und Gebührenrückgang zu verkraften bzw. durch eine entsprechende Gebührenerhöhung auffangen zu müssen.

Gericht verneint Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich bisheriger Sammeltätigkeit der ALBA GmbH

Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nur teilweise gefolgt. Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das Gericht noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung geäußert, sondern lediglich die von der Senatsverwaltung angenommene Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich der bisherigen Sammeltätigkeit der ALBA GmbH verneint. Es sei derzeit nicht erkennbar, dass durch die Entziehung überlassungspflichtiger Haushaltsabfälle die Planungsgrundlage der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt werde. Dem jetzigen Sammelvolumen der „Gelben Tonne Plus“ von 4.500 Jahrestonnen stehe nämlich ein Wertstoffsammelvolumen der BSR von 300.000 Jahrestonnen gegenüber.

Sammeltätigkeit der ALBA GmbH betrifft nur ein Viertel der privaten Haushalte – Einführung der Wertstofftonne „Orange Box“ für verbleibende Haushalte ohne Weiteres möglich

Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne „Orange Box“ einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weiterbetrieb der „Gelben Tonne Plus“ nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse. Die kurzfristige Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der Sammlung über die „Gelbe Tonne Plus“ nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung dieser Abfälle gerade privater Verwerter - darunter der ALBA GmbH - bediene. Schließlich sei auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 auf Bundesebene erwarteten Novellierung des Kreislaufwirtschaftgesetzes das Sammelsystem der ALBA GmbH rechtlich legitimiert werde. Eine Ausweitung des Wertstoffsammelsystems könne die Antragstellerin indes nicht verlangen, da dies in die bestehenden Entsorgungsstrukturen eingreifen würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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