wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2008
VG 10 A 9.08, VG 10 A 10.08 -

Umweltzone in Berlin: Keine Ausnahmegenehmigung ohne Kraftfahrzeug

Wohn- oder Firmensitz innerhalb der Umweltzone reicht allein nicht aus

Wer nicht Halter eines auf ihn zugelassenen und vom Verkehrsverbot gemäß § 40 BImSchG betroffenen Kraftfahrzeugs ist, bekommt keine Ausnahmegenehmigung für den Bereich des in Berlin seit dem 1. Januar 2008 in Berlin eingerichteten Verkehrsverbots (‚Umweltzone’).

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in drei ersten Entscheidungen Eilanträge der jeweiligen Antragsteller auf die begehrten Erlaubnisse abgelehnt. Das Verwaltungsgericht sah die Eilanträge mangels Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig an, da die Antragsteller weder gegenüber dem zuständigen Bezirksamt noch gegenüber dem Gericht unter Angabe von Typ und amtlichem Kennzeichen nachgewiesen hatten, Halter eines von der Umweltzone betroffenen Fahrzeugs zu sein.

Der bloße Umstand, Wohn- oder Firmensitz innerhalb der ‚Umweltzone’ zu haben, reiche dafür nicht aus. Teilweise hatten die Antragsteller weitere Angaben und Nachweise trotz Nachfrage gegenüber dem Bezirksamt ausdrücklich verweigert, trotzdem aber dessen schleppende Bearbeitung gerügt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/08 des VG Berlin vom 06.02.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-10-A-908VG-10-A-1008_Umweltzone-in-Berlin-Keine-Ausnahmegenehmigung-ohne-Kraftfahrzeug~N5552

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5552 Dokument-Nr. 5552

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.