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Der Abriss von Mietwohnraum verstößt nicht gegen das Verbot der Zweckentfremdung, wenn auf demselben Grundstück Eigentumswohnungen entstehen sollen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin-Wilmersdorf, das mit einem sechsgeschossigen, seit 2011 leerstehenden Wohngebäude bebaut ist. Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück den
Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte die behördliche Anordnung. Der mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 21780
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