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Ein Vermieter einer Ferienwohnung muss die Kosten für eine Wohnungsöffnung durch die Polizei tragen, wenn er das Schloss ausgewechselt hatte, so dass die Feriengäste nicht in die Wohnung gelangen konnten, um unter anderem ein Medikament einzunehmen, auf dessen tägliche Einnahme der Feriengast angewiesen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger vermietete im Juli 2018 eine Wohnung in Berlin an zwei
Am frühen Morgen des 29. Juli 2018 alarmierten die beiden
Für den
Dies sei hier der Fall gewesen, weil der mit HIV infizierte Tourist auf die tägliche Einnahme seiner Medikamente angewiesen gewesen und das Betreten der Wohnung mutmaßlich durch das Auswechseln des Schlosses seitens des Klägers unmöglich geworden sei. Der Erkrankte habe entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht ohne Weiteres anderweitige ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können, weil er auf die Medikamente eingestellt gewesen sei. Der Kläger sei als Veranlasser der Maßnahme auch der richtige Kostenschuldner.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29488
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