wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.03.2007
VG 1 A 66.07 -

Versammlungsbehörde darf EU-Gipfel Vorrang vor geplanter Demonstration gewähren

Gericht bestätigt Verlegung der Abschlusskundgebung der Demonstration „Nein zum Europa des Kapitals“

Die von einer Einzelperson angemeldete Versammlung mit von der Polizei erwarteten 10.000 Teilnehmern darf nicht, wie vom Veranstalter vorgesehen, auf der Straße Unter den Linden Ecke Neustädtische Kirchstraße (Nähe US-Botschaft) enden. Das Verwaltungsgericht bestätigte eine vom Polizeipräsidenten angeordnete Verlegung der Abschlusskundgebung auf die Friedrichstraße im Bereich Weidendammer Brücke.

Die Anordnung des Polizeipräsidenten beruhte auf der Einschätzung, die angemeldete Abschlusskundgebung würde – führte man sie am vom Veranstalter ursprünglich vorgesehenen Ort durch - zeitlich und örtlich mit dem EU-Sondergipfel zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge und dem zu diesem Anlass veranstalteten Bürgerfest am Brandenburger Tor kollidieren. Eine gleichzeitige Abhaltung aller Veranstaltungen am selben Ort würde die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährden. Denn die Straße Unter den Linden müsse in dem betroffenen Abschnitt – Friedrichstraße bis Neustädtische Kirchstraße - aus Sicherheitsgründen für die An- und Abfahrt der Staatsgäste sowie Repräsentanten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland freigehalten werden.

Diese Einschätzung machte sich das Gericht zu Eigen. Die Versammlungsbehörde habe dem EU-Sondergipfel und dem Bürgerfest den Vorrang vor der genannten Kundgebung einräumen dürfen. Dies gelte auch für den Abschnitt der Straße Unter den Linden zwischen Friedrichstraße und Neustädter Kirchstraße, in dem die Abschlusskundgebung vorgesehen war. Zwar werde dieser Abschnitt weder für den EU-Sondergipfel noch für das Bürgerfest exklusiv benötigt. Er müsse aber für die Gewährleistung des sicheren Transportes der 27 Staats- und Regierungschefs und der hohen Repräsentanten der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Es würden etwa 30 Wagenkolonnen die Strecke passieren. Entgegen der Ansicht des Antragstellers sei ein Ausweichen auf andere Routen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Eine Abschlusskundgebung an der Straßenecke Unter den Linden/Friedrichstraße wäre zwar denkbar. Sie wäre an diesem Ort aber ebenfalls mit einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden. Bei der angenommenen Teilnehmerzahl würde sich der Demonstrationszug an einer Stelle stauen, an der die Fahrbahn baustellenbedingt nur zwei verengte Fahrspuren aufweise. Wegen des Massenandrangs und des Drucks durch den von hinten nachdrängenden Aufzug könne es zu Panikreaktionen ohne Fluchtmöglichkeiten kommen. Zudem werde die Friedrichstraße südlich der Bahntrasse auch als Hauptanlaufpunkt der Teilnehmer des Europafests genutzt. Auch für diese Personen entstünde durch den Aufzug eine Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit und eine Gefährdung im Falle von Panikreaktionen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 8/2007 des VG Berlin vom 23.03.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-1-A-6607_Versammlungsbehoerde-darf-EU-Gipfel-Vorrang-vor-geplanter-Demonstration-gewaehren.news4002.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4002 Dokument-Nr. 4002

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.