kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Erlaubnis zum Aufstellen so genannter Heizpilze auf öffentlichem Straßenland kann aus Gründen des Klimaschutzes versagt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Gegen die Entscheidung des Bezirksamtes hatte der Kläger vorgetragen, die Versagung aller Heizpilze im Land Berlin habe keinen messbaren Einfluss auf den Klimaschutz. Zu beachten sei vielmehr, dass er eine 50 %-ige Umsatzsteigerung für den Zeitraum verzeichnet habe, in dem Heizstrahler bzw. Partyfackeln auf dem Gehweg vor seiner Gaststätte abgestellt gewesen seien. Die Attraktivität Berlins werde durch Straßencafés mit Heizmöglichkeiten erhöht, was dem Tourismus und damit dem öffentlichen Interesse diene.
Das Gericht befand demgegenüber, dass Gründe des Klimaschutzes, ein überwiegendes öffentliches Interesse begründeten, das der Erteilung der Erlaubnis entgegen gehalten werden könne. Heizpilze seien für den Klimaschutz besonders nachteilig, da die Nutzung offenen Feuers zum Heizen im Freien oder allein zur Erregung von Aufmerksamkeit eine besonders ineffiziente Nutzung fossiler Brennstoffe darstelle. Wollte man dem Kläger darin folgen, dass das Aufstellen von Heizstrahlern in Gaststätten keinen spürbaren Effekt auf das Weltklima habe, ließen sich sämtliche Bemühungen um die Reduzierung von Treibhausgasen in Frage stellen. Das globale Ziel des Klimaschutzes erfordere für seine Umsetzung lokales Handeln. Auch wenn mit der Versagung der Sondernutzungserlaubnis ein erheblicher Umsatzverlust für den Gastwirt einhergehe, überwiege der - wenn auch geringfügige - Effekt für den Klimaschutz. Betroffene Gastwirte könnten zudem auf die Nutzung von Decken gegen die Kälte verwiesen werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/09 des VG Berlin vom 02.07.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-1-A-41708_VG-Berlin-Aufstellen-von-Heizpilzen-kann-aus-Gruenden-des-Klimaschutzes-untersagt-werden~N8093
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8093
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.