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Teilt ein juristischer Referendar nicht mit, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rückwirkend wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der 28-jährige Antragsteller bewarb sich im Oktober 2019 in Berlin um die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. Das zweijährige
Das Gericht wies den dagegen gerichteten Eilantrag zurück. Nach der gesetzlichen Regelung sei die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie durch
Auch die nicht näher belegte Behauptung des Antragstellers, er habe die Ernennungsbehörde per Brief über das laufende Ermittlungsverfahren informiert, sei nicht glaubhaft. Die Täuschung sei auch arglistig, weil der Antragsteller zumindest in Kauf genommen habe, dass die Ernennungsbehörde irrtümlich davon ausgehe, dass keine Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig seien. Hätte er das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren offenbart, wäre er nicht unmittelbar zum
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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