wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.11.2022
6 L 174/22 -

Bundeskabinett durfte Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer für einen Zivilprozess ablehnen

Verschwiegenheits­pflicht besteht auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses weiter

Die ehemalige Bundeskanzlerin und der frühere Bundesinnenminister sind nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen, weil ihnen zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde.

In einem beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängigen zivilrechtlichen Verfahren begehrt ein früherer Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern die Unterlassung einer Berichterstattung der "BILD am Sonntag". Diese hatte berichtet, dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Frühsommer 2018 habe ihren Grund in der sog. "Bremer BAMF-Affäre" gehabt. Nach Auffassung des Abteilungsleiters trifft dies nicht zu. Das genannte Zivilgericht hat im September 2021 beschlossen, über die Frage Beweis zu erheben durch Vernehmung der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und des früheren Bundesinnenministers Horst Seehofer. Das Bundeskabinett hat es im März 2022 jedoch abgelehnt, die hierfür erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Durch eine Aussage könnten die Hintergründe des allein auf Vertrauen, Loyalität und Verschwiegenheit beruhenden Verhältnisses zwischen dem Minister und leitenden Beamten seines Hauses offengelegt werden. Eine Zeugeneinvernahme könne daher die Erfüllung auch zukünftiger öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren.

Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses weiter

Hiergegen wendet sich die Axel Springer SE mit einem Eilantrag, den das Verwaltungsgericht zurückgewiesen hat. Die Versagung der Erteilung von Aussagegenehmigungen für die beiden früheren Mitglieder der Bundesregierung erweise sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig. Nach dem Bundesministergesetz seien die Mitglieder der Bundesregierung auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses verpflichtet, über die ihnen amtlich bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Sie dürften über solche Angelegenheiten ohne Genehmigung der Bundesregierung weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben.

Entscheidungsfreiheit der Bundesminister in Personalfragen ist zu schützen

Eine Genehmigung solle zwar nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde. Dies sei hier - was die Verwaltungsgerichte vollumfänglich nachprüfen dürften - der Fall. Eine etwaige Pflicht zur Offenbarung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand berührte die Entscheidungsfreiheit der Bundesminister/-innen in Personalfragen und damit das Recht, den Leitungsbereich eines Ministeriums ohne Rechtfertigungsdruck mit Vertrauenspersonen zu besetzen. Anderenfalls sei konkret zu befürchten, dass sich das Wissen um eine mögliche spätere Pflicht, vor Gericht zu Personalentscheidungen im Leitungsbereich auszusagen, negativ auf die Ausübung dieser Leitungsfunktion auswirken könnte.

Längeres Zurückliegen des Sachverhalts ist irrelevant

Daran ändere hier auch der Umstand nichts, dass der Sachverhalt bereits eine gewisse Zeit zurückliege. Denn eine anderslautende Entscheidung sei geeignet, auch zukünftige Mitglieder der Bundesregierung bei Entscheidungen über die Versetzung ihrer politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand zu beeinträchtigen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_6-L-17422_Bundeskabinett-durfte-Aussagegenehmigung-fuer-Merkel-und-Seehofer-fuer-einen-Zivilprozess-ablehnen~N32351

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32351 Dokument-Nr. 32351

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.