Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine über den Nachrichtendienst Twitter verbreitete Äußerung der Bundesministerin des Innern zum Demonstrationsrecht war rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Am 19. Januar 2022 veröffentlichte die Ministerin auf ihrem privaten Twitteraccount die Äußerung: "Ich wiederhole meinen #Appell: Man kann seine #Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln". Entsprechend hatte sie sich bereits auf einer Pressekonferenz des Ministeriums am selben Tag geäußert. Der Antragsteller sieht sich hierdurch u.a. in seinem Versammlungsgrundrecht beeinträchtigt. Er begehrte Eilrechtsschutz mit dem Ziel, die Ministerin zu verpflichten, diese Äußerung vorerst zu unterlassen.
Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Zwar sei der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Auch wenn die Äußerung über den privaten Twitter-Account der Ministerin getätigt worden sei, stehe sie in unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. Dem Antragsteller fehle es aber bereits an der
Vielmehr nehme sie Bezug auf die sogenannten "Spaziergänge", bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten. Diese Protestform plane der Antragsteller selbst gar nicht. Zudem handele es sich bei dem Tweet lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen Corona-Maßnahmen enthalte. Ungeachtet dessen sei die Äußerung inhaltlich von der Befugnis der Bundesregierung zur Öffentlichkeitsarbeit gedeckt.
Die Äußerung sei sowohl von der Kompetenzordnung des Grundgesetzes abgedeckt als auch mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_6-L-1722_Innenministerin-durfte-zu-Spaziergaengen-twittern.news31541.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31541
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.