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Ein Polizeibeamter, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht, kann für den hieraus entstehenden Schaden in Regress genommen werden, wenn er bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger, ein Polizeikommissar des Landes Berlin, erhielt im November 2017 den Auftrag für einen Einsatz in Berlin-Lübars, wo ein "gegenwärtig stattfindender Einbruch" gemeldet worden war. Es kam zu einer Kollision mit einem anderen Pkw, wodurch ein erheblicher Schaden entstand. Unmittelbar zuvor hatte das
Das VG hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen. Der Kläger habe die ihm aus der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34019
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