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Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Land Berlin hat durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019 die Entschädigung und die
Bei der
Die Klägerin und der Kläger - zwei vor 2001 ausgeschiedene
Das VG hat die Klagen abgewiesen. Die Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verstoße - soweit sie im Verfahren konkret im Hinblick auf die Klägerin und den Kläger zu prüfen sei - weder gegen das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32215
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