wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.05.2020
28 L 388.19 -

Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf trotz Bewertung der Leistung als "ausreichend"

Als abstellbar bezeichnete Defizite dürfen nicht ohne nähere Begründung als Grund zur Entlassung herangezogen werden

Wird die Leistung einer Beamtin auf Widerruf insgesamt als ausreichend bewertet und geht der Dienstherr von abstellbaren Defiziten aus, so kann die Beamtin nicht mit sofortiger Wirkung entlassen werden. Geht der Dienstherr von abstellbaren Defiziten aus, so kann er davon ohne nähere Begründung nicht abweichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 wurde eine Beamtin auf Widerruf, welche in einer Berliner Justizvollzugsanstalt als Justizobersekretäranwärterin tätig war, mit sofortiger Wirkung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Hintergrund dessen war, dass der Dienstherr der Beamtin ein unangemessenes, nicht den Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug entsprechendes Verhalten im Umgang mit Gefangenen und Bediensteten vorwarf. Gegen die sofortige Entlassung wehrte sich die Beamtin mit einem Eilantrag. Sie führte an, dass der Dienstherr ihre Leistung als insgesamt "ausreichend" bewertet habe und von abstellbaren Defiziten ausging.

Bewertung der bisherigen Leistung steht sofortiger Entlassung entgegen

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten der Beamtin. Ihre sofortige Entlassung sei rechtswidrig. Zwar weise die bisherige Beurteilung ihrer Leistung auf erhebliche Eignungsmängel hin. Gleichwohl komme die Beurteilung noch zu einem ausreichenden Gesamtergebnis und lasse nicht erkennen, dass die Ausbilder von nicht mehr auszuräumenden Eignungsmängeln ausgehen. Die Beamtin sei in keinem Leistungsbereich mit 0 Punkten bewertet worden, was dagegen spreche, dass die Beurteiler von nicht behebbaren Defiziten ausgingen. Die Beamtin könne also nicht als völlig ungeeignet angesehen werden.

Dienstherr an Bewertung gebunden

Der Dienstherr sei an seiner Bewertung gebunden, so das Verwaltungsgericht. Er verhalte sich widersprüchlich und verletze damit zugleich allgemein gültige Wertungsmaßstäbe, wenn er die Leistung der Beamtin einerseits als zumindest "ausreichend" bewertet, sie aber gleichzeitig für ungeeignet hält und unmittelbar aus dem Vorbereitungsdienst entlässt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_28-L-38819_Unzulaessige-Entlassung-einer-Beamtin-auf-Widerruf-trotz-Bewertung-der-Leistung-als-ausreichend.news28851.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28851 Dokument-Nr. 28851

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.