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Der Bundespräsident muss der Presse nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keine Auskunft über seine Begnadigungspraxis geben.
Der Kläger begehrt vom Bundespräsidenten Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen, darunter auch die Namen der begnadigten Personen. Die Beklagte lehnte die Auskunftserteilung ab, weil der
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Die Ausübung des Begnadigungsrechts stelle kein Verwaltungshandeln dar. Deshalb sei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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