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Ein vom Bezirksamt Pankow von Berlin erlassenes generelles Fällverbot für Bäume gegenüber einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, die den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft plant, ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin voraussichtlich rechtswidrig.
Eine im Eigentum des Landes Berlin stehende Wohnungsbaugesellschaft beabsichtigt, auf Grundstücken im Bezirk Pankow von Berlin zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung zwei Neubauten zu errichten, die als Unterkünfte für 422 Geflüchtete genutzt werden sollen. Hierfür verfügt sie sowohl über eine Baugenehmigung als auch über mehrere auf der Grundlage der Baumschutzverordnung des Landes Berlin erteilte Genehmigungen zum Fällen von insgesamt rund 40 Bäumen. Die Antragstellerin selbst holte im August 2023 einen sog. Artenschutzfachbeitrag ein. Ausweislich eines später auf Veranlassung einer Anwohnerinitiative erstellten Artenschutzgutachtens droht mit der Fällung der
Der hiergegen gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte Erfolg. Der angefochtene Bescheid sei nach summarischer Prüfung offensichtlich
Schließlich stelle sich die Untersagung als unverhältnismäßig dar. Denn selbst wenn diese der Aufklärung des Sachverhalts habe dienen sollen, habe die Behörde die geplanten Fällungen auf unbestimmte Dauer untersagt und damit eine denkbar weitreichende Maßnahme gewählt, ohne weiter darzulegen, welche konkreten Maßnahmen zur Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts sie zu ergreifen gedenke und wieviel Zeit sie hierfür benötige. Dies werde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht. Denn das geplante
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat unter dem 10. Januar 2024 erneut ein sofort vollziehbares
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33644
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