wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.04.2022
24 K 284.20 -

Kommerzielles Sportangebot in Grünanlage ist erlaubnispflichtig

Gewerbliche Nutzung stellt keinen Allgemeingebrauch mehr dar

Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Grünanlagen im Land Berlin sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin bietet u.a. in Berlin kostenpflichtige Freiluft-Gruppen-Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern an. Nachdem das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin ihr wiederholt die Durchführung derartiger Trainings im Park am Gleisdreieck untersagt und sie der öffentlichen Grünanlage verwiesen hatte, hatte die Klägerin zunächst erfolglos die Erteilung einer Genehmigung hierfür beantragt. Im Klageverfahren ging es der Klägerin nur noch um die Feststellung, dass sie für Veranstaltungen der genannten Art keiner Erlaubnis bedürfe.

Nutzung nicht vom Allgemeingebrauch abgedeckt

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die von der Klägerin beabsichtigte Benutzung öffentlich gewidmeter Grün- und Erholungsanlagen zur Durchführung von Freiluft-Gruppen-Fitnesstrainings bedürfe einer Genehmigung nach dem Grünanlagengesetz. Diese Nutzung sei nicht vom Allgemeingebrauch abgedeckt. Zwar gestatte das Gesetz erlaubnisfrei auf besonders ausgewiesenen Flächen eine Reihe von Veranstaltungen und Tätigkeiten, etwa Kunst- oder Kulturveranstaltungen mit Live-Musik. Voraussetzung hierfür sei aber stets, dass es sich nicht um kommerzielle Veranstaltungen handeln dürfe. Daran fehle es im Fall der Klägerin.

Kommerzielle Veranstaltungen sind erlaubnispflichtig

Als juristische Person sei sie schon nicht Teil der erholungsbedürftigen und erholungsuchenden Bevölkerung, der öffentliche Grün- und Erholungsanlagen allein zu dienen bestimmt seien. Ihre Veranstaltungen stünden zudem nicht allen Anlagenbesuchern zur Verfügung, sondern seien ausschließlich für ihre eigenen Kunden bestimmt und für diese mit Kosten verbunden. Es komme nicht darauf an, dass es sich bei den Kursteilnehmern (auch) um Erholungssuchende handele. Angesichts des hohen Nutzungsdrucks, der bereits im Rahmen des Allgemeingebrauchs auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen laste, liege es auf der Hand, dass die Inanspruchnahme dieser knappen Ressource durch kommerzielle Veranstaltungen der behördlichen Steuerung bedürfe, um konkurrierende Nutzungsinteressen in Ausgleich zu bringen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_24-K-28420_Kommerzielles-Sportangebot-in-Gruenanlage-ist-erlaubnispflichtig~N31823

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31823 Dokument-Nr. 31823

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.