wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.09.2020
14 L 382/20 -

Corona-Pandemie: Bürger können keine Änderungen der RKI-Lageberichte beanspruchen

Eilantrag gegen Änderungen der RKI-Lageberichte abgelehnt

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegebenen täglichen Lageberichte zur COVID-19-Erkrankung können von Einzelpersonen nicht gerichtlich beanstandet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

In dem hier vorliegenden Fall gegehrt die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem RKI bestimmte Äußerungen in seinen täglichen Lageberichten zur COVID-19-Erkrankung untersagt werden sollen. Sie meint im Wesentlichen, das RKI übertreibe darin das tatsächliche Infektionsgeschehen. Hierdurch werde ihre Menschenwürde "mit den Füßen getreten"; die Berichte weckten in ihr Urängste und seien geeignet, sie potenziell zu traumatisieren. Sowohl die Regierenden als auch die Gerichte machten die RKI-Bewertungen "zum Maß aller Dinge". Das RKI "bestimme damit faktisch seit Monaten das Schicksal des Landes und seiner Bürger".

VG: Kein Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen bestehe unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt. Eine Verletzung von Grundrechten komme nicht in Betracht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht biete allenfalls Schutz vor einer personenbezogenen Berichterstattung, an der es in den RKI-Berichten fehle.

RKI-Lageberichte verletzen nicht die Menschenwürde

Eine Verletzung der Menschenwürde setze voraus, dass der einzelne zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werde; hierfür habe die Antragstellerin nichts dargetan. Im Gegenteil ziele das Informationshandeln des RKI gerade auf den subjektiven Schutz der Bürger ab. Dies wäre auch dann nicht ernsthaft in Frage gestellt, wenn einzelne Äußerungen sich als diskutabel erweisen sollten. Eine körperliche Beeinträchtigung, insbesondere die behauptete posttraumatische Belastungsstörung, als Folge der RKI-Veröffentlichungen habe die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_14-L-38220_Corona-Pandemie-Buerger-koennen-keine-Aenderungen-der-RKI-Lageberichte-beanspruchen.news29188.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29188 Dokument-Nr. 29188

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.