wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.07.2020
14 L 173/20 und 14 l 163/20 -

Corona-Pandemie: Erotische Massagen und BDSM-Studios in Berlin wieder zulässig

Absolutes Verbot verstößt gegen den Gleichheitssatz

Das absolute Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der SARS-CoV-2-Infektionsschutz­verordnung (SARS-CoV-2-IfSV) des Landes Berlin verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden und damit den Betreiberinnen eines erotischen Massagesalons bzw. eines sog. BDSM-Studios die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten unter strengen Auflagen gestattet.

Die Antragstellerin im Verfahren VG 14 L 173/20 betreibt ein Studio für erotische Massagen; die Antragstellerinnen im Verfahren VG 14 L 163/20 sind Inhaberinnen eines sog. BDSM-Studios. Beide Betriebe unterfallen dem Prostitutionsschutzgesetz. Die SARS-CoV-2-IfSV untersagt gegenwärtig die Erbringung jeglicher sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt.

VG: Erotische Massagen und BDSM-Studios nicht vergleichbar mit Bordellen

Die hiergegen gerichteten Eilanträge hatten jeweils Erfolg. Das VG bewertete das absolute Verbot als gleichheitswidrig. Die Betriebe würden jeweils zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt, in denen der Geschlechtsverkehr ausgeübt werde, mit dem aber ein ungleich höheres Infektionsrisiko verbunden sei. Ein besonders enger Körperkontakt zwischen den Dienstleistenden und den Empfängerinnen und Empfängern der Dienstleistung bleibe bei den Betrieben der Antragstellerinnen gerade aus. Das Angebot beschränke sich - allenfalls - auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe. Ferner sei auch die körperliche Aktivität in beiden Teilbranchen sexueller Dienstleistungen unterschiedlich, weil die Durchführung des Geschlechtsverkehrs mit einer intensiven körperlichen Aktivität verbunden sei. Durch die regelmäßig deutlich erhöhte Atemfrequenz und -tiefe sei hierbei die Viruslast erhöht, weshalb die Infektionsgefahr größer sei.

Maskenpflicht besser durchsetzbar als bei herkömmlichen Bordellen

Mit den Angeboten der Antragstellerinnen, welches den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher stehe, sei schließlich eine Maskenpflicht besser vereinbar als bei herkömmlichen Bordellen. Das Gericht stellte in beiden Fällen klar, dass die Antragstellerinnen ihre Leistungen jeweils nicht im vollen bisherigen Umfang anbieten dürfen und überdies die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte einhalten müssen. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_14-L-17320-und-14-l-16320_Corona-Pandemie-Erotische-Massagen-und-BDSM-Studios-in-Berlin-wieder-zulaessig~N29002

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29002 Dokument-Nr. 29002

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.