wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2024
13 K 171/23 -

Luftsicherheit: Stahlspringseil gehört nicht ins Handgepäck

Stahlspringseil im Handgepäck verboten

Ein mit Kunststoff ummanteltes Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen Berlin Brandenburg zurück nach Köln/Bonn fliegen und dabei - wie auf dem Hinflug wenige Tage zuvor - sein Springseil (Länge 2,74 m, Verkaufspreis: 17,- Euro) im Handgepäck mitführen. Das fiel dem Sicherheitspersonal bei der Röntgenkontrolle des Gepäcks auf. Nachdem die Bundespolizei den Kläger vor die Wahl gestellt hatte, das Seil zurückzulassen, per Post zu versenden oder es als Gepäck aufzugeben, ließ er es zurück und trat den Flug an. Hiergegen richtet sich seine Feststellungsklage, mit der er geltend macht, er wolle auch künftig mit dem Springseil im Handgepäck verreisen. Der Gegenstand unterfalle auch nicht den gemeinsamen europäischen Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt.

Springseil aus Stahl kann leichter Verletzungen verursachen

Das VG hat die Klage abgewiesen. Sie sei zwar wegen einer möglichen Wiederholungsgefahr zulässig, habe aber in der Sache keinen Erfolg. Die Maßnahme der Bundespolizei sei rechtmäßig, denn es handele sich bei dem Stahlspringseil um einen stumpfen Gegenstand im Sinne des einschlägigen Unionsrechts, dessen Mitnahme im Handgepäck untersagt sei. Solche Gegenstände könnten - als Schlagwaffe eingesetzt - schwere Verletzungen hervorrufen. Aufgrund des Materials Stahl und seiner Beschaffenheit sei es besonders reißfest und damit geeigneter als die vom Kläger vergleichsweise angeführten Gegenstände, namentlich Ladekabel und Schnürsenkel, Verletzungen hervorzurufen. Es sei biegsam, formstabil und verstärke durch Schwung aufgebaute Energie durch Nachfedern. Diese Auslegung des Begriffs des stumpfen Gegenstands entspreche auch dem Sinn und Zweck der Regelung vor dem Hintergrund des gewichtigen Rechtsguts der Sicherheit des Flugverkehrs. Das Urteil ist rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_13-K-17123_Luftsicherheit-Stahlspringseil-gehoert-nicht-ins-Handgepaeck.news34178.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34178 Dokument-Nr. 34178

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.