wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2020
12 K 529.18 -

VG Berlin: Kleidungsstil darf bei der Prüfung nicht bewertet werden

Punkteabzug für den Kleiderstil ist bewertungs­fehlerhaft

Die Bewertung einer Prüfungsleistung anhand des Kriteriums der Kleidung ist grundsätzlich fehlerhaft. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 19. Februar 2020 (VG 12 K 529.18), entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1989 geborene Klägerin studierte bis 2018 im Masterstudiengang "Recht für die Öffentliche Verwaltung" an einer Berliner Hochschule. Dabei belegte sie auch das Modul "E-Government zwischen Verwaltungsmodernisierung und Bürgernähe". Im Vorfeld übermittelte die Dozentin dieses Fachs den Kandidaten die für die mündliche Prüfung maßgebenden Kriterien nebst Punkteskala. Für die Kategorie "Präsentationsweise (Vortrag)" sollte danach "sicheres und überzeugendes Auftreten mit einem dem Charakter der Prüfung angemessenem Kleidungsstil" maßgebend sein. In einer an alle Kandidaten gerichteten weiteren E-Mail hieß es zunächst, es werde "ein der Prüfung angemessenes, dezentes und ansprechendes Kleidungsbewusstsein" bewertet. Weniger später teilte die Dozentin mit, sie verzichte angesichts der Temperaturen auf einen "strengen formalen, geschäftlichen Dress-Code", die Studierenden sollten sich jedoch "dem Anlass entsprechend ansprechend und gepflegt" kleiden. Die

Punktabzug in der Kategorie "Präsentationsweise" wegen Alltagsoutfit

Klägerin erzielte bei ihrer mündlichen Prüfung die Note 1,7, wobei der Punktabzug in der Kategorie "Präsentationsweise" damit begründet wurde, der Kleidungsstil der Klägerin habe "eher einem Alltagsoutfit (u.a. Jeans, Oberteil mit Punkten)" entsprochen. Auf Rückfrage der Klägerin erklärte die Dozentin, die bei der Prüfung getragene "Blue Jeans" sei ein "casual" Kleidungsstück und zudem bei 35 Grad Außentemperatur auch als luftiges Kleidungsstück ungeeignet. Die Klägerin hätte "auf eine weiße Leinenhose und Black Shirt mit Ethnokette oder einem [sic] lieblichen oder auch strengen Blouson zurückgreifen oder auch ein Top mit elegantem Kurzjackett" ausprobieren können.

VG: Die Leistung ist zu bewerten und nicht der Kleidungsstil

Das Verwaltungsgerichts hat die Beklagte dazu verpflichtet, der Klägerin ein neues Abschlusszeugnis mit der Maßgabe auszustellen, ihre im genannten Modul erbrachte Leistung mit der Note 1,3 zu bewerten. Denn der Abzug eines Punktes für die getragene Kleidung der Klägerin sei bewertungsfehlerhaft. Zwar sei es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, eine Prüfungsleistung auch anhand des Kriteriums "Kleidung" zu bewerten; dies gelte aber nur für Prüfungen, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei (z.B. im Fach Modedesign) oder bei offensichtlichem Bezug zum Prüfungsgegenstand (z.B. Sicherheitskleidung von Feuerwehrleuten).

VG bewertet die Kleiderauswahl als vertretbaren Lösungsansatz

Hier habe die Maßgabe an die Studierenden aber lediglich dahingehend gelautet, eine dem Charakter der Prüfung angemessene Kleidung zu tragen. Die Beklagte habe nicht dargelegt, inwiefern die Kleidung der Klägerin als dem Charakter der Prüfung unangemessen einzuordnen wäre. Angesichts der Unbestimmtheit der Leistungsanforderung bezüglich der Alltagsoutfit sei die Kleiderauswahl der Klägerin jedenfalls ein vertretbarer und damit nicht mit Punktabzügen zu bewertender Lösungsansatz gewesen. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_12-K-52918_VG-Berlin-Kleidungsstil-darf-bei-der-Pruefung-nicht-bewertet-werden~N28595

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28595 Dokument-Nr. 28595

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.