wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2023
11 K 184/19 -

Gericht bestätigt Tempo 30 auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte

Geschwindigkeits­begrenzung auf 30 km/h auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte ist rechtens

Die auf der Leipziger Straße in dem Abschnitt Potsdamer Platz bis Charlottenstraße angeordnete Geschwindigkeits­begrenzung auf 30 km/h ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Geklagt hatte ein Verkehrsteilnehmer, der eigenen Angaben zufolge die Leipziger Straße regelmäßig mit seinem Kfz befährt. Er ist der Ansicht, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei nicht geeignet, die Schadstoffbelastung in der Luft zu senken. Entgegen der Prognose des Berliner Senats in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans von Juli 2019 sei der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter in den letzten Jahren auf der Leipziger Straße unterschritten worden.

Anordnung basiert auf einer wissenschaftlich anerkannten Prognose

Das VG hat die Klage abgewiesen. Die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße sei in der 2. Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans vom Juli 2019 vorgesehen. Daran sei das Land Berlin gebunden. Die 2. Fortschreibung prognostiziere für den in Streit stehenden Abschnitt der Leipziger Straße im Jahr 2020 eine Überschreitung des Grenzwertes. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden. Sie beruhe auf wissenschaftlich anerkannten Messmethoden und Modellierungen. Die Prognose werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass die in der jüngeren Vergangenheit gemessenen NO2 Werte den Grenzwert unterschritten. Denn zum einen komme es für die Bewertung der Prognose grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihrer Erstellung an. Zum anderen spreche vieles dafür, dass der Grenzwert erst durch die ergriffenen Maßnahmen unterschritten worden sei.

Jüngere Messwerte in dritter Fortschreibung zu berücksichtigen

Anders als für die - zeitgleich mit Tempo-30 angeordneten - Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Klasse 5/V, die die Senatsverwaltung im Sommer 2022 aufgehoben habe, sehe die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 keine Aufhebung vor. Es bleibe daher der demnächst anstehenden 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorbehalten, die jüngeren Messwerte zur Kenntnis zu nehmen und zu bewerten. Für das 230 Meter kurze Teilstück der Leipziger Straße vom Potsdamer Platz bis zum Leipziger Platz (Ost) habe die Senatsverwaltung Tempo 30 ebenfalls anordnen dürfen. Damit werde die kurze Lücke zwischen den beiden angrenzenden, geschwindigkeitsreduzierten Streckenabschnitten (Potsdamer Straße nach Westen, Leipziger Straße nach Osten) geschlossen. Dies diene der Verkehrssicherheit, weil beispielsweise kurzfristige Beschleunigungs- und schnelle Abbremsvorgänge vermieden würden. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_11-K-18419_Gericht-bestaetigt-Tempo-30-auf-der-Leipziger-Strasse-in-Berlin-Mitte~N33581

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33581 Dokument-Nr. 33581

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.