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Die Feststellung, dass ein polizeiliches Einschreiten rechtswidrig war, kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erreicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Antragsteller zählt eigenen Angaben zufolge zur Gruppierung der "Letzten Generation", die regelmäßig durch Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam macht. In der Vergangenheit hat die Berliner Polizei die zur Auflösung der Blockaden ausgesprochenen Platzverweise regelmäßig durch Wegtragen der Teilnehmer vollstreckt, vereinzelt aber auch eine sog. Handbeugetransporttechnik angedroht bzw. angewendet, die geeignet ist, beim Betroffenen Schmerzen auszulösen. Eigenen Angaben des Antragstellers zufolge wurde er einer solchen Maßnahme am 20. April 2023 unterzogen.
Das VG Berlin hat seinen Antrag zurückgewiesen, die
Eine Ausnahme hiervon sei auch nicht wegen einer möglichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32894
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