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Die Aufstellung eines Geldautomaten auf dem öffentlichen Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus muss von Bezirksämtern nicht erlaubt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Eine Gesellschaft, die ein bundesweites Geldautomatennetzwerk betreibt, hatte mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in einer belebten Straße im Prenzlauer Berg einen Mietvertrag über die Aufstellung eines
Das Verwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen. Die Klägerin benötige für die Aufstellung des
Gegen die Aufstellung des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33204
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