kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Lehrer an bayerischen Volksschulen müssen grundsätzlich hinnehmen, dass in den Klassenräumen ein Kreuz angebracht ist. Ein Lehrer der Volksschule Westheim in Neusäß (Landkreis Augsburg) scheiterte beim Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Versuch, eine Ausnahme für sich einzuklagen.
Die Rechtsprechung ist damit unverändert geblieben. Bereits im Jahr 2001 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die
Die Richter wogen dabei die
Der nun gescheiterte Kläger konnte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg nicht davon überzeugen, dass er durch das Kreuz im Klassenraum eine derart schwerwiegende seelischen Belastung erleidet, die eine Ausnahme zu seinen Gunsten rechtfertigen könnte. Er selbst bestand darauf, sich nicht näher zur Lage seines Gewissens äußern zu müssen. Nach seiner Auffassung steht die Rechtslage in Bayern nicht im Einklang mit dem 1995 ergangenen "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerG, Urteil v. 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -); diese Entscheidung befasste sich mit dem Anspruch von Schülern und Eltern auf die Entfernung von Schulkreuzen.
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Augsburg vom 14.08.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Augsburg_Au-2-K-07347_Bayerischer-Lehrer-muss-weiter-unter-dem-Kreuz-unterrichten~N6556
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6556
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.