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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in zahlreichen Entscheidungen die Telekom, die Post, das Bundeseisenbahnvermögen und die Bundesrepublik verurteilt, an deren Beamte mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu leisten.
Die Beamten hatten sich mit ihren Klagen (Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.). auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezogen. Das Verfassungsgericht hat schon in den siebziger Jahren entschieden, dass für die Kinder von Beamten das eigene Existenzminimum aus den sog. familienbezogenen Gehaltsbestandteilen gesichert werden muss und dem Gesetzgeber entsprechende Änderungen aufgegeben.
Nachdem bis 1998 in dieser Hinsicht keine durchgreifende Änderung erfolgt war, haben die Richter in Karlsruhe in einer weiteren Entscheidung die Verwaltungsgerichte ermächtigt, kinderreichen Beamten sogar entgegen den gesetzlichen Bestimmungen höhere Besoldungsleistungen zuzusprechen. Dem hat das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt in mehr als 25 Urteilen Rechnung getragen.
Das Verwaltungsgericht hat, insoweit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend, aufgrund einer Vergleichsberechnung zwischen den für dritte und weitere Kinder gezahlten Familienzuschlägen und dem um 15 % erhöhten Sozialhilfesatz festgestellt, dass Beamte vieler Besoldungsgruppen auch noch für die Jahre 2004 und 2005 Nachzahlungen zu erhalten haben. Voraussetzung hierfür sei aber - so das Gericht -, dass die Beamten in den jeweiligen Haushaltsjahren einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Wie der Vorsitzende, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Klein, in den mündlichen Verhandlungen am 30. November sowie am 7. und am 19. Dezember 2006 betonte, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis heute keine Änderung der Rechtslage erfolgt sei. Außerdem kritisierte das Gericht, dass das Bundesinnenministerium mit einem Erlass an alle Behörden nicht nur untersagt habe, die Prozesse durch Vergleiche - also ohne Urteil und damit kostensparend - zu beenden, sondern sogar angeordnet habe, dass die Behörden entgegen ihren prozessualen Mitwirkungspflichten keine Berechnungen der Ansprüche der Beamten vornehmen sollten, obwohl sie hierzu ohne weiteres in der Lage gewesen seien.
Zur Zeit sind in Arnsberg noch mehr als 80 weitere Prozesse von nordrhein-westfälischen Landes- und Kommunalbeamten anhängig, die auf Zahlung einer höheren kinderbezogenen Besoldung klagen. Wenn keine durchgreifende Rechtsänderung erfolgt, rechnet das Gericht auch zukünftig mit einer großen Anzahl gleichartiger Verfahren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 27.12.2006
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