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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einem Eilverfahren die Anordnung der Stadt Iserlohn bestätigt, das Rauchen im Festzelt ab dem Schützenfest 2015 zu unterbinden.
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die Klage des Iserlohner Bürgerschützenvereins gegen die Anordnung der Stadt Iserlohn voraussichtlich erfolglos bleiben werde. Bei dem
Mit der Anordnung habe der Bürgermeister auch das ihm zustehende Ermessen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
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