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Ein Ruhestandsbeamter, dem durch eine gerichtliche Entscheidung wegen schwerwiegender dienstlicher Verfehlungen seine Versorgungsbezüge aberkannt, diese jedoch auch nach Rechtskraft dieser Entscheidung zunächst weitergezahlt wurden, ist verpflichtet, diese Bezüge zurückzuzahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein früher bei der Bundesanstalt für Arbeit beschäftigter
In dem förmlichen
Trotz der daraufhin eingetretenen Rechtskraft des Disziplinarurteils des Verwaltungsgerichts Münster erhielt der Kläger zunächst weiterhin
Mit Bescheid vom 5. September 2011 forderte die beklagte
Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt und wies die Klage ab, soweit sie sich gegen die Rückforderung der
Im Hinblick auf die
Im Hinblick auf den Unterhaltsbeitrag habe die Klage hingegen Erfolg, weil er auf dem Bundesdisziplinarrecht beruhe und von den Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts, zu viel gezahlte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
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Dokument-Nr. 14117
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