wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 27.04.2021
9 L 241/21 -

Präsenzunterricht nur mit negativem Selbsttest

Teilnahme an Selbsttest als Zwangsvorrausetzung für Präsenzunterricht zumutbar

Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag zweier Grundschüler aus Euskirchen abgelehnt, mit dem diese dagegen vorgehen wollten, dass in ihrer Schule Corona-Selbsttests eingesetzt werden, die Natriumazid enthalten. Sie haben sich vor allem darauf berufen, dass von der - unter Umständen trotz Aufsicht unsachgemäßen - Verwendung dieser Selbsttests durch Grundschülerinnen und Grundschüler eine erhebliche Gesundheits­gefährdung ausgehe. Jedenfalls wollten die Antragsteller von einer Testverpflichtung freigestellt werden und am Präsenzunterricht auch ohne Selbsttest teilnehmen dürfen. Diese Anträge hat das Gericht insgesamt abgelehnt.

Nach der Corona-Betreuungsverordnung dürfen am Präsenzunterricht in der Schule nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Corona-Selbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende vergleichbare Testung vorgelegt haben. Nicht getestete und positiv getestete Schülerinnen und Schüler sind durch die Schulleitung von der schulischen Nutzung auszuschließen. Es werden wöchentlich zwei Corona-Selbsttests durchgeführt.

Selbsttests als Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht zumutbar

Ausgehend hiervon hat das Gericht zur Begründung des ablehnenden Beschlusses u. a. ausgeführt: Die in der Schule der Antragsteller verwendeten Selbsttests seien, auch wenn sie durch Grundschülerinnen und Grundschüler durchgeführt werden, nicht mit wesentlichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Insbesondere gingen diese nicht von dem in der sog. Pufferlösung der Selbsttests enthaltenen Stoff Natriumazid aus. Die Konzentration dieses Stoffes liege bei der Hälfte des Grenzwertes, der vor Gefahren des Verschluckens schützen soll, und bei einem Zwanzigstel des Grenzwertes für Haut- oder Augenkontakt und damit insgesamt in einem unbedenklichen Bereich. Die Teilnahme an den Selbsttests als Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht sei vor diesem Hintergrund grundsätzlich zumutbar.

Keine Pflicht zur Teilnahme am Selbsttest

Im Übrigen werde eine Pflicht, an den Selbsttests teilzunehmen, nicht begründet. Die Antragsteller verhielten sich insbesondere nicht rechtswidrig, wenn sie an den angebotenen Selbsttests nicht teilnähmen. Allerdings entfalle dann ihr Anspruch auf Präsenzunterricht. Die Schulleitung sei in diesem Fall aber verpflichtet, ihnen angemessenen Distanzunterricht anzubieten.

Bei Distanzunterricht keinen Anspruch auf individuelles Lernangebot

Die konkrete Ausgestaltung liege im schulorganisatorischen Ermessen der Schulleitung. Dass dieser Distanzunterricht nicht den gleichen Wert haben könne und müsse wie der Präsenzunterricht, liege auf der Hand und folge bereits aus den pandemiebedingten Einschränkungen, die sich in sachlicher und personeller Hinsicht für den Schulbetrieb und das häusliche Lernen ergäben. Ein individuelles Lernangebot, das beispielsweise über die bloße Mitteilung der Lerninhalte und Hausaufgaben hinausgehe, müsse daher nicht unterbreitet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Aachen_9-L-24121_Praesenzunterricht-nur-mit-negativem-Selbsttest~N30185

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30185 Dokument-Nr. 30185

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.