wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 17.06.2020
8 L 250/20 -

Anspruch eines Bürgers auf Herausgabe lebens­mittel­recht­licher Kontrollberichte bestätigt

Interessen der Unternehmen müssen hinter Schutz- und Informationsinteresse der Verbraucher zurücktreten

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist die Entscheidung des Kreises Düren, einem privaten Antragsteller Berichte über amtliche Kontrollen eines Lebensmittelmarktes herauszugeben, rechtlich nicht zu beanstanden.

Ein Bürger hatte auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes die Vorlage der Kontrollberichte zu den Ergebnissen der letzten beiden amtlichen Kontrollen im Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes beantragt. Der Antrag war über die Internet-Plattform "Topf Secret" der privaten Organisationen foodwatch e. V. und FragDenStaat gestellt worden.

Geschäftsinhaberin wendet sich gegen Herausgabe des Kontrollberichts

Diesem Antrag hatte der Kreis Düren im März 2020 entsprochen und der Betreiberin des Lebensmittelgeschäftes die beabsichtigte Herausgabe der Kontrollberichte angekündigt. Die Berichte enthalten u. a. Feststellungen zu nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittelrechts aus den Jahren 2017 und 2018. Gegen die Herausgabe wendet sich die Geschäftsinhaberin im Klageweg. In einem von ihr betriebenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgerichts die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Auskunftserteilung durch Übermittlung der Kontrollberichte nunmehr bestätigt.

Herausgabe der Informationen durch legitimes Ziel des Verbraucherschutzes gerechtfertigt

Zur Begründung führt das Gericht unter anderem aus, die beabsichtigte Informationsgewährung greife zwar mittelbar in die Berufsfreiheit der Antragstellerin ein. Denn sie könne zu einer Beeinflussung des Konsumverhaltens der Verbraucher und damit der Wettbewerbs- und Marktbedingungen des betroffenen Unternehmens führen, insbesondere auch wegen der im konkreten Fall absehbaren Verbreitung der erteilten Informationen über die Internet-Plattform "Topf Secret". Dieser Eingriff, für den das Verbraucherinformationsgesetz die gesetzliche Grundlage liefere, sei jedoch durch das legitime Ziel des Verbraucherschutzes gerechtfertigt. Im Grundsatz sei es angemessen, die Interessen der Unternehmen im Fall eines im Raum stehenden Rechtsverstoßes hinter die Schutz- und Informationsinteressen der Verbraucher zurücktreten zu lassen. Dass die Rechtsverstöße nicht notwendig mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden seien, stehe dem nicht entgegen, weil auch der Schutz vor Täuschung und Nichteinhaltung hygienischer Anforderungen und die Ermöglichung eigenverantwortlicher Konsumentscheidungen legitime Zwecke des Verbraucherschutzes seien. Die Richtigkeit der erteilten Informationen sei ausreichend sichergestellt. Im Übrigen stehe dem betroffenen Unternehmen ein Anspruch auf Richtigstellung zu, wenn sich die erteilten Informationen nachträglich als falsch erwiesen. Dass der Bürger die ihm erteilten Informationen nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen weiterverwenden und auch veröffentlichen dürfe, sei rechtlich nicht zu beanstanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ku)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_8-L-25020_Anspruch-eines-Buergers-auf-Herausgabe-lebensmittelrechtlicher-Kontrollberichte-bestaetigt.news28859.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28859 Dokument-Nr. 28859

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.