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Die Städteregion Aachen hat es zu unterlassen, lebensmittelrechtliche Verstöße eines Bäckerbetriebes, der in der Region mehrere Bäckereifilialen betreibt, im Internet zu veröffentlichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.
Dem vorzuliegenden Streitfall liegt folgender Sachverhaalt zugrunde: Im Oktober 2012 hatten Mitarbeiter der Städteregion im Produktionsbereich der Antragstellerin, ein Bäckerbetrieb, diverse lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt und angekündigt, diese in dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz-nrw.de zu veröffentlichen. Die Antragstellerin verweist darauf, dass alle Mängel mittlerweile behoben seien und eine
Das Gericht hat der Antragstellerin Recht gegeben und zur Begründung ausgeführt, dass eine
Die deshalb im Eilverfahren gebotene Abwägung falle wegen der mit einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 15191
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