wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 08.02.2021
6 L 82/21 -

Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt erfolgreich

Anordnung einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt nicht konkret begründet

Das Verwaltungsgerichts Aachen einem Eilantrag stattgegeben, mit dem der Antragsteller die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt angegriffen hat.

Die Stadt Düren hatte mit Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 für die Zeit vom 1. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2021 für einen näher umschriebenen Bereich der Dürener Innenstadt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr angeordnet. Zur Begründung hatte die Stadt auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die nach wie vor hohe Zahl der Übertragungen des SARS-CoV-2-Virus in der Bevölkerung verwiesen.

Allgemeinverfügung in Bezug auf Maskenpflicht nicht ausreichend definiert

Nach der Corona-Schutzverordnung ist Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung, mit der eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands an weiteren Orten unter freiem Himmel angeordnet wird, dass gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können. Dies sei in Bezug auf die Dürener Innenstadt nach Auffassung der Kammer nicht dargelegt. Die Stadt habe in der Begründung der Allgemeinverfügung lediglich pauschal auf die Übertragung des Corona-Virus und die sich daraus ergebenden Gefahren verwiesen. Konkrete Ausführungen zur Wahrscheinlichkeit eines Aufeinandertreffens einer größeren Anzahl von Menschen in dem von der Allgemeinverfügung erfassten Bereich des Stadtzentrums von Düren seien auch im Eilverfahren nicht erfolgt. Dass trotz des derzeit geltenden "Lockdowns" und der damit verbundenen Schließung der weit überwiegenden Zahl von Geschäften mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen sei, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden könnten, sei daher weder konkret dargelegt noch ersichtlich.

Maskenpflicht nach Corona-Schutzverordnung zu berücksichtigen

Insoweit sei zudem zu berücksichtigen, dass auf (Wochen-)Märkten und an ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften ohnehin schon unmittelbar nach der Corona-Schutzverordnung eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske und an Haltestellen sogar eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bestehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/aw)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_6-L-8221_Eilantrag-gegen-die-generelle-Maskenpflicht-in-der-Duerener-Innenstadt-erfolgreich.news29827.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29827 Dokument-Nr. 29827

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.