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Ein Hundehalter darf seine Hunde nicht in der so genannten "Punktanbindung" im Freien halten. Auch darf die zuständige Behörde dem Hundehalter aufgeben, bei der Haltung von Hunden im Freien diesen ganzjährig eine Schutzhütte und einen witterungsgeschützten Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls lebte seit über drei Jahren in einem Pkw auf der Raststätte Aachener Land und hielt dort zwei
Das
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Bedenken der Städteregion geteilt und den Antrag des Antragstellers, ihm Rechtsschutz gegen die Verfügung zu gewähren, abgelehnt. Der Antragsteller hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt, über die nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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