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Eine Stadt hat bei der Auswahl eines Schaustellers nach dem Kriterium der größeren Attraktivität einen weiten Einschätzungsspielraum. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Schausteller, der mit seinem Fahrgeschäft "Flip Fly" in den Jahren 2010 und 2013 zur Dürener Annakirmes zugelassen war, auch in diesem Jahr die Zulassung. Diese war von der Stadt abgelehnt worden mit der Begründung, ein anderes Fahrgeschäft, "Avenger" sei attraktiver. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Schausteller mit einem Eilantrag vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf Zulassung seiner Großschaukel hat. Die
Bei der Auswahl nach dem Kriterium der größeren Attraktivität habe der Veranstalter einen weiten Einschätzungsspielraum. Dieser sei hier eingehalten. Die Stadt Düren habe vertretbar darauf abgestellt, dass die Großschaukel "Avenger" das amerikanische Comic-Superheldenteam "The Avengers" aufgreife. Entsprechend dieser Vorgabe dominierten die Farben Rot und Weiß sowie zeichnerische Darstellungen der Comic-Figuren. Durch den Bezug zu den Superhelden werde die rasante Fahrt und das Spektakuläre des Fahrgeschäftes in den Vordergrund gestellt. Die derzeitig erkennbare Zunahme von Comic-Verfilmungen im Kino und Fernsehen (Spielfilme und Fernsehserien) lasse den besonderen Zuspruch bei den Besuchern der Dürener Annakirmes 2015 erwarten. Die Bemalung und Motivwahl seien daher dem Zeitgeist entsprechend besonders attraktiv. Dass er mit seinem Fahrgeschäft "Flip Fly" in den Jahren 2010 und 2013 ohne jede Beanstandung und mit großem Publikumserfolg zur Annakirmes zugelassen gewesen sei, sei nicht entscheidend. Dieser Einwand gehe an den Gründen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2015
Quelle: ra-online, VG Aachen (pt)
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Dokument-Nr. 21350
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