wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.04.2022
1 L 288/22 -

Schulleiterin darf an andere Grundschule im Bezirk versetzt werden

Versetzung zur Wiederherstellung des Schulfriedens gerechtfertigt

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist die Versetzung der Schulleiterin einer Eschweiler Grundschule an eine andere Grundschule im Bezirk rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Bezirksregierung Köln hatte mit Bescheid vom 8. April 2022 verfügt, dass die Schulleiterin nach den Osterferien die Grundschule in Eschweiler verlassen müsse und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Versetzung zur Wiederherstellung des Schulfriedens erforderlich sei. Die Schulleiterin hatte dagegen eingewandt, dass eine Störung des Schulfriedens nicht zu erkennen sei und die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht belegt und unrichtig seien.

VG: Versetzung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule - auch kurzfristig zulässig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun entschieden, dass die Bezirksregierung die Versetzung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule - auch kurzfristig - bestimmen durfte. Es lägen ausreichende Nachweise dafür vor, dass der Schulfrieden an der Grundschule tiefgreifend und nachhaltig gestört sei. Dies zeige sich beispielsweise daran, dass mehrere Lehrerinnen sich mit Beschwerden an das Schulamt gewandt hätten, der Lehrerrat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet habe und es zuletzt eine Vielzahl an Versetzungsanträgen gegeben habe. Dass sich die Bezirksregierung für eine Versetzung der Schulleiterin und nicht etwa einer anderen Lehrkraft entschieden habe, sei nicht zu beanstanden. Es sei nicht erforderlich, dass alle seitens des Kollegiums gegen die Schulleiterin vorgebrachten Vorwürfe belegbar seien, da sie zumindest in die Aufrechterhaltung des aktuellen Zustands involviert sei und es sich bei ihr gerade nicht um eine gänzlich von den Konflikten nicht betroffene Person handele. Gegen den Beschluss hat die Antragstellerin (bereits) Beschwerde eingelegt (Az. 6 B 532/22).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_1-L-28822_Schulleiterin-darf-an-andere-Grundschule-im-Bezirk-versetzt-werden.news31692.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31692 Dokument-Nr. 31692

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.