wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 22.10.2014
1 K 2995/13 -

Eltern der ums Leben gekommenen Seekadettin der Gorch Fock haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Nächtlicher Wachdienst auf dem Segelschulschiff war mit keiner besonderen Lebensgefahr verbundenen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Entschädigungsklage der Eltern der auf dem Segelschulschiff Gorch Fock ums Leben gekommenen Seekadettin Jenny Böken abgewiesen.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten Ausguck ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich sei. Der Wachdienst sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbundenen, wie sie § 63 a des Soldatenversorgungsgesetzes für eine Entschädigung voraussetze. Eine besondere Lebensgefahr sei gegeben, wenn bei Vornahme der Diensthandlung die Wahrscheinlichkeit, sich zu verletzen oder zu versterben, höher sei als die Möglichkeit, unversehrt zu bleiben. Auf der Gorch Fock habe es in über 50 Jahren als Segelschulschiff mit mehr als 14.000 Kadetten nur eine geringe Anzahl an tödlichen Unfällen gegeben. Der nächtliche Wachdienst sei auch nicht mit den Fällen zu vergleichen, in denen eine besondere Gefährdung anerkannt sei, etwa bei einem Polizisten, der einen bewaffneten Verbrecher verfolgt, oder bei einem Feuerwehrmann, der vom Feuer eingeschlossene Personen retten will.

Berufung der Bundeswehr auf Verjährung voraussichtlich rechtsmissbräuchlich

Offen gelassen wurde, ob ein möglicher Anspruch verjährt gewesen sein könnte. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre. Sie beginne zu laufen, wenn die den Anspruch begründenden Umstände bekannt seien. Das dürfte hier zwar Anfang des Jahres 2009 aufgrund der ausführlichen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Beantwortung von Fragen der Kläger durch das Bundesministerium der Verteidigung der Fall gewesen sein. Es spreche aber einiges dafür, dass die Berufung der Bundeswehr auf Verjährung rechtsmissbräuchlich war. Die Bundeswehr habe andere Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz geprüft, die Kläger aber nicht darüber informiert, dass die Prüfung eingestellt worden sei. Dies hätten die Kläger erst im Juli 2013 auf Nachfrage erfahren und unmittelbar danach den Entschädigungsanspruch gestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Aachen_1-K-299513_Eltern-der-ums-Leben-gekommenen-Seekadettin-der-Gorch-Fock-haben-keinen-Anspruch-auf-Entschaedigung.news19035.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19035 Dokument-Nr. 19035

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.