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Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine Briefzustellerin nach einem Hundebiss keinen Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt hat, da dies voraussetzen würde, dass sie bei Ausübung ihrer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt ist. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass sich eine besondere Lebensgefahr bei der Zustellung von Briefen jedoch weder im Allgemeinen noch für die konkrete Zustellung feststellen lasse.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die als Zustellerin im Kreis Heinsberg tätige Klägerin erlitt im Februar 2010 einen Dienstunfall, als sie bei der Zustellung von Briefen von zwei Huskies angegriffen und dabei von einem in den rechten Unterarm gebissen wurde. Im Rahmen der ärztlichen Behandlung erhielt sie eine Tetanus-Impfung, in deren Folge sie eine massive Erkrankung der Nervenbahnen erlitt. Die beklagte Bundesrepublik gewährte der Klägerin ein
Das Verwaltungsgericht Aachen hat dies in seinem Urteil als richtig bestätigt. Voraussetzung für ein erhöhtes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 20790
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