kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Antragstellerin (Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Thüringen) begehrt die Feststellung, dass der Antragsgegner (Thüringer Landtag) dadurch gegen die Thüringer Verfassung verstoßen habe, dass er es unterlassen habe, die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der im Thüringer Kommunalwahlgesetz geregelten 5-vom-Hundert-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen zu überprüfen, um ergebnisoffen möglicherweise diese Sperrklausel zu Fall zu bringen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat diesen Antrag als unzulässig verworfen und damit in der Sache selbst nicht entschieden.
Er hat seine Entscheidung wie folgt begründet:
Die Antragstellerin kann zwar als politische Partei ein Organstreitverfahren gegen den Landtag einleiten, indem sie ein Unterlassen im oben beschriebenen Sinne rügt. Sie wirkt dabei als ein auf Landesebene organisierte und politisch tätige Partei bei der Willensbildung des Volkes mit und gehört zu den notwendigen Teilen des Verfassungslebens.
Trotz des ihr so von der Verfassung verbrieften Rechts hat der Landtag im vorliegenden Fall allerdings keine Überprüfungspflicht. Die Antragstellerin, die derzeit im Parlament nicht vertreten ist, kann ihre Rechte nicht klageweise durchsetzen. Eine aus der Sicht der Antragstellerin bestehende Pflicht des Landtags tätig zu werden mit der Zielsetzung, die 5-vom-Hundert-Sperrklausel unter möglicherweise aktuellen Perspektiven zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Mehrheit seiner Mitglieder zu Fall zu bringen, d.h. diese Sperrklausel mit einem geringeren Prozentsatz zu versehen oder auf sie zu verzichten, soweit es sich um politische Gremien auf kommunaler Ebene handelt, ist ihr verwehrt. Der Landtag hat keine generelle Überprüfungspflicht bei der von der Antragstellerin gewählten Vorgehensweise, d.h. er muss nicht von sich aus tätig werden.
Dies bedeutet weiter, dass zumindest im vorliegenden Falle durch den Verfassungsgerichtshof nicht der Frage nachzugehen war, ob in der Sache selbst an der Sperrklausel bei Kommunalwahlen noch festzuhalten ist oder nicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Thüringer VGH vom 18.07.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Thueringer-VerfGH_VerfGH-805_Gruene-scheitern-mit-Klage-gegen-Fuenf-Prozent-Klausel~N2699
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2699
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.