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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat über zwei Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern gegen das uneingeschränkte Rauchverbot für Spielhallen in Thüringen (§ 2 Nr. 12 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz) - ThürNRSchutzG - vom 20. Dezember 2007) entschieden.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Das uneingeschränkte
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung des Nichtraucherschutzes in
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Thüringen vom 10.12.2008
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Dokument-Nr. 7122
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