Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in dem konkreten Normenkontrollverfahren betreffend die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen seine Entscheidung verkündet. Er hat entschieden, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Verfassung verstößt und ab den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anwendbar ist. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Verfassungsgerichtshof aus Anlass einer Wahlanfechtung zur Stadtratswahl in Weimar die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung über die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Thüringer Kommunalwahlgesetz mit der Thüringer Verfassung vereinbar ist.
Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen Art. 95 Satz 1 der Thüringer Verfassung verstößt. Die Bestimmung enthält den Grundsatz der Gleichheit der
Gründe, die diese
Obwohl die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Thüringer Verfassung verstößt, wirkt sich dies nach der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs nicht auf die zurückliegenden Wahlen aus. Die Klausel ist erst bei den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anzuwenden. Dem Gesetzgeber ist eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen, um zu überdenken, ob und gegebenenfalls wie er auf den Wegfall der Fünf-Prozent-Sperrklausel reagieren will. Außerdem haben sich die Wähler bei der letzten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Thüringen vom 11.04.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Thueringer-VerfGH_VerfGH-2205_Fuenf-Prozent-Klausel-bei-Wahlen-zu-Gemeinderaeten-und-Kreistagen-in-Thueringen-verfassungswidrig.news5890.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5890
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.