wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 23.10.2007
5 U 146/06 -

Silvesterfeuerwerk: Tragen leicht brennbarer Kleidung führt zu Mitschuld bei Unfall

"Ungenügende" Bekleidung ist betroffener Person unmittelbar bzw. den erziehungs­berechtigten Eltern zuzurechnen

Wer bei einem Silvesterfeuerwerk leicht brennbare (synthetische) Kleidung trägt und so die Verletzungsgefahr erhöht, trägt ein Mitverschulden an einem Unfall und muss einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Dies entschied das Thüringer Oberlandesgericht.

In der Silvesternacht 2000/2001 wurde die damals 12jährige Klägerin von einem Feuerwerkskörper, einem so genannten "Bienchen" getroffen. Nach den Herstellervorgaben sollte das "Bienchen" in einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage angezündet werden; hiernach sollte es sich erst drehen, dann senkrecht aufsteigen und schließlich explodieren/versprühen. Zu dem vorgesehenen senkrechten Aufstieg kam es aber nicht. Das von der 16jährigen Beklagten gezündete "Bienchen" flog gegen den Unterkörper der 5 - 6 m neben der "Abschussstelle" stehenden Klägerin. Ob Grund hierfür der schlecht gewählte Untergrund oder nur der stark wehende Wind war, ließ sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen.

Klägerin erleidet schwerwiegende Verbrennungen

Das "Bienchen" setzte den wegen seines synthetischen Materials leicht entzündlichen Anorak der Klägerin in Brand; in der Folge erlitt diese an Unterbauch und Oberschenkeln großflächige und schwerwiegende Verbrennungen 2. und 3. Grades (betroffen waren ca. 10 % der Körperoberfläche).

Landgericht sieht Mitverschulden bei der Klägerin

Wegen der schweren Verletzungen hat die Klägerin Schadensersatz verlangt. Das Landgericht Mühlhausen hat ihrer Klage überwiegend stattgegeben und die Beklagte dazu verurteilt, 75 % des Schadens der Klägerin zu tragen. Die restlichen 25 % stünden ihr nicht zu. Weil sie sich bewusst einer Gefahr ausgesetzt habe, träfe sie ein in dieser Höhe zu bewertendes Mitverschulden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat das Urteil des Landgerichts auf die Berufung der Beklagten abgeändert und festgestellt, dass diese (nur) verpflichtet ist, 50 % des Schadens der Klägerin zu ersetzen.

Beklagte handelt pflichtwidrig trägt aber die Schuld nur zu 50 %

Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt, dass der Beklagten eine nicht vorschriftsmäßige Handhabung des "Bienchens" vorzuwerfen sei. Sie habe den Feuerwerkskörper in einer bei dem windigen Wetter zu geringen Entfernung von nur 5 - 6 m neben der Klägerin gezündet. Ob die Ursache des nicht senkrechten Flugverlaufs (auch) darin zu suchen sei, dass die Beklagte das "Bienchen" nicht auf ebenem Untergrund angezündet habe oder ob (nur) die Windverhältnisse ein senkrechtes Aufsteigen verhindert hätten, könne offenbleiben. Die Beklagte habe in jedem Fall pflichtwidrig gehandelt und hafte daher, wenn auch im Ergebnis nur mit einer Quote von 50 %.

Klägerin setzt sich bewusst einer Gefährdung durch Silvesterfeuerwerk aus

Die Klägerin träfe ein erhebliches Mitverschulden an der Entstehung des Schadens, insbesondere am Schadensumfang. Sie habe sich nicht nur bewusst einer Gefährdung durch das Silvesterfeuerwerk ausgesetzt. Eine wesentliche Ursache für die Verletzungen läge im Tragen des leicht entzündlichen synthetischen Anoraks. Nicht die unmittelbare Einwirkung des Feuerwerkskörpers, sondern - nach ärztlicher Einschätzung - erst die brennende Kleidung habe zu den großflächigen und schwerwiegenden Brandverletzungen geführt. Die Auswahl der für das Betrachten des in der Nähe gezündeten Silvesterfeuerwerks "ungenügenden" Bekleidung sei der (minderjährigen) Klägerin auch zuzurechnen, und zwar - mit den Worten des Urteils - entweder "unmittelbar oder über das Verhalten ihrer erziehungsberechtigten Eltern."

Beklagten trägt 50prozentige Ersatzpflicht für künftige Schäden der Klägerin

Im Ergebnis hat das Gericht der Klägerin ein Schmerzensgeld von 15.000,- € sowie materiellen Schadensersatz von rund 2.000,- € (für die brandzerstörte Kleidung, für Heilbehandlungskosten, die die Krankenkasse nicht übernommen hat etc.) zugesprochen; darüber hinaus hat er die 50prozentige Ersatzpflicht der Beklagten für künftige Schäden der Klägerin festgestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2011
Quelle: ra-online, Thüringer OLG

Vorinstanz:
  • Landgericht Mühlhausen, Urteil vom 10.02.2006
    [Aktenzeichen: 6 (1) O 1185/02]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • VersR 2008, 1553Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2008, Seite: 1553

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Thueringer-OLG-Jena_5-U-14606_Silvesterfeuerwerk-Tragen-leicht-brennbarer-Kleidung-fuehrt-zu-Mitschuld-bei-Unfall~N8988

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8988 Dokument-Nr. 8988

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.