wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Cottbus, Urteil vom 11.04.2024
s 32 VE 10/23 -

Keine Entschädigung für geltend gemachten Impfschaden nach COVID19-Schutzimpfung

Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Schutzimpfung und Eintritt des Gesundheitsschadens reicht für den Kausalitätsnachweis nicht aus

Das Sozialgericht Cottbus eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden nach einer Schutzimpfung gegen COVID19 mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® des Herstellers Pfizer/Biontech geltend gemacht hatte.

Die Klägerin hatte vorgetragen, nach der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung gegen COVID19 an einer Hashimoto-Thyreoiditis, einer Small-Fibre-Polyneuropathie, einem posturalen Tachykardie-Syndrom sowie einem chronischen Erschöpfungssyndrom (ME/CFS) – auch sog. „Post-Vacc-Syndrom“ – erkrankt zu sein und die Auffassung vertreten, die Erkrankungen seien ursächlich auf die Impfung zurückzuführen. Nachdem das Landesamt für Soziales und Versorgung den daraufhin gestellten Entschädigungsantrag abgelehnt hatte, wandte sich die Klägerin an das zuständige Sozialgericht Cottbus.

Für einen Impfschaden fehlte der Beweis

Das Gericht hat die gesetzlichen Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs als nicht gegeben angesehen. Die Klägerin habe bereits das Vorhandensein und den Umfang einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachgewiesen. Es fehle unabhängig davon aber auch am Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Schutzimpfung und den behaupteten Gesundheitsschäden. Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Schutzimpfung und Eintritt des geltend gemachtem Gesundheitsschadens reiche für den Kausalitätsnachweis nicht aus. Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft, wie er in der vom Sozialgericht erhobenen Studienlage zum Ausdruck komme, gebe für eine Kausalität zwischen Corona-Schutzimpfungen mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® und einer Polyneuropathie, posturaler Tachykardie sowie einer Hashimoto-Thyreoiditis keine ausreichenden Anhaltspunkte her. Deshalb sei im Ergebnis auf das Medizinische Bulletin des Robert-Koch-Instituts 21/23 und das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit des Paul-Ehrlich-Instituts (Ausgabe 2, Juni 2023) zurückzugreifen, nach dem es für einen Zusammenhang zwischen der Impfung und den in diesem Fall geltend gemachten Gesundheitsschäden nach derzeitigem Stand ebenfalls keinen ausreichend gesicherten medizinischen Nachweis gebe. Nicht zuletzt stelle das sog „Post-Vacc-Snydrom“ noch keine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar und unterliege keiner eindeutigen Falldefinition. Davon unberührt bleibe jedoch, dass die Klägerin zu einem späteren Zeitpunkt einen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen könne, wenn die medizinische Forschung einen Kausalzusammenhang mit der erforderlichen Gewissheit möglich erscheinen lasse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann im Wege der Berufung angefochten werden. Das Sozialgericht hat darüber hinaus die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2024
Quelle: Sozialgericht Cottbus, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Sozialgericht-Cottbus_s-32-VE-1023_Keine-Entschaedigung-fuer-geltend-gemachten-Impfschaden-nach-COVID19-Schutzimpfung.news33908.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33908 Dokument-Nr. 33908

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.