wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 23.01.2018
S 42 KR 182/16 -

Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für sogenannte Fett­schürzen­resektion erstatten

Auch Entstellung kann ausnahmsweise Krankheitswert haben und Operation rechtfertigen

Kostenübernahme einer sogenannten Fett­schürzen­resektion durch die gesetzliche Krankenversicherung Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, einer Versicherten die Kosten für eine Fett­schürzen­resektion in Höhe von 5.712 Euro zu erstatten.

Die 1979 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Krankenschwester und bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. In der Zeit von November 2013 bis Spätsommer 2015 nahm sie 46 kg ab. Sie wiegt seither bei einer Größe von 170 cm 73,5 kg. Die Klägerin beantragte im Juni 2015 unter Beifügung einer ärztlichen Empfehlung die Kostenübernahme einer Fettschürzenresektion durch die Beklagte. Nach Einholung einer Stellungnahme durch ihren medizinischen Dienst lehnte die Beklagte die Kostenübernahme ab. Die Haut sei durch gute Pflege reizlos, eine zu befürchtende optische Entstellung sei durch ein Mieder kompensierbar.

Am 13. Januar 2017 ließ die Klägerin die Fettschürze entfernen. Hierfür entstanden ausweislich der Rechnung Kosten in Höhe von 5 712 Euro, welche durch die Klägerin beglichen wurden.

Sozialgericht bejaht Anspruch auf Kostenerstattung

Das Sozialgericht Osnabrück gab der auf Kostenerstattung gerichteten Klage der Klägerin in Höhe von 5.712 Euro statt. Zur Begründung stellte das Gericht darauf ab, dass bei der Klägerin zwar keine funktionellen Einschränkungen mit Krankheitswert und auch keine durch die Fettschürze bedingte behandlungsbedürftige Hauterkrankung vorlagen. Mit der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung kann jedoch ausnahmsweise eine Entstellung Krankheitswert haben und eine Operation rechtfertigen. Eine solche Entstellung lag bei der Klägerin durch die Größe und das Erscheinungsbild der Fettschürze vor. Nach Inaugenscheinnahme einer Fotodokumentation über den Zustand vor der Operation bestand bei objektiver Betrachtungsweise zu Überzeugung des Gerichts ein Erscheinungsbild, welches ungewöhnlich war und sich nicht mehr innerhalb der Normvarianz bewegte. Dabei hat das Gericht auch das ansonsten schlanke Erscheinungsbild der Klägerin beachtet, welches durch das Herunterhängen der Hautschürze in mindestens zwei Falten deutlich über dem Hosenbund außergewöhnlich prominent sichtbar war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass die Klägerin angesichts der obligaten Berufskleidung als Stationsschwester im Krankenhaus nur begrenzte Möglichkeiten hatte, die Hautfalten zu kaschieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2018
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SozG-Osnabrueck_S-42-KR-18216_Gesetzliche-Krankenversicherung-muss-Kosten-fuer-sogenannte-Fettschuerzenresektion-erstatten~N19265

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19265 Dokument-Nr. 19265

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.