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Ermöglicht eine Gemeindesatzung das Aufstellen von Wahlplakaten im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Plakat, ist dies unzureichend. Dadurch wird keine hinreichend dichte und flächendeckende Plakatierungsmöglichkeit sichergestellt. Einer Partei steht daher ein Anspruch auf Erlaubnis zum Aufstellen von mehr Plakaten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Sondernutzungssatzung einer Stadt in Schleswig-Holstein durfte jede Partei für Wahlen maximal 10 Stellschilder im gesamten Stadtgebiet aufstellen. Anlässlich der
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der Partei. Ihr stehe ein Anspruch auf die 50
Die Frage nach dem Mindestmaß einer angemessenen Wahlwerbung hänge von einer Gesamtbetrachtung der Einzelfallumstände ab, so das Verwaltungsgericht. Im Ergebnis müssen die Plakatierungsmöglichkeiten jedenfalls hinreichend dicht sein, um den Parteien und Wählergruppen flächendeckend Wahlwerbung im gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen und den nötigen Raum zur Selbstdarstellung zu geben. Dies sei hier nicht der Fall. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24615
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