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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Mobilheime bestätigt.
Die betroffene Gemeinde des zugrunde liegenden Verfahrens erhebt aufgrund einer entsprechenden Satzung eine
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wies die Klagen jedoch ab. Auf eine ganzjährige Nutzbarkeit käme es laut Gericht nicht an. Um als (Zweit)Wohnung qualifiziert zu werden, reiche im Übrigen ein abgeschlossener Raum mit Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit aus. Diese Anforderungen würden von den Mobilheimen der Kläger erfüllt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2016
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online
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