wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21.09.2016
11 A 17/16, 11 A 18/16 und 11 A 19/16 -

Klage von Gymnasiallehrern auf geringere Pflichtstundenzahl erfolglos

Regelung der Pflichtstundenzahl nicht rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht hat die Klagen von Gymnasiallehrern gegen das Ministerium für Schule und Berufsbildung abgewiesen. Sie begehrten eine Pflichtstundenzahl von 24,5 statt 25,5 Stunden pro Woche.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatten beanstandet, dass die geltende Regelung in der Pflichtstundenverordnung gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstoße, da die verfassungsrechtlich gebotenen Begründungsanforderungen nicht erfüllt seien. Die tatsächliche und im Laufe der Zeit deutlich angestiegene Arbeitsbelastung von Gymnasiallehrern sei nicht sorgfältig und nachvollziehbar ermittelt worden. Das Ministerium hatte demgegenüber darauf verwiesen, dass die seit 2014 geltende Pflichtstundenverordnung lediglich die alte Rechtslage fortgeschrieben habe.

VG weist Klage als unzulässig und unbegründet ab

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Es hält sie bereits für unzulässig, da die Kläger eine Verletzung von Begründungsanforderungen nicht rügen könnten. Darüber hinaus sei sie aber auch unbegründet. Die Regelung der Pflichtstundenzahl sei nicht rechtswidrig. Sie sei in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen. Auch der Umfang der Pflichtstundenzahl sei bei der gebotenen Berücksichtigung der Gesamtarbeitszeit vertretbar geregelt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2016
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Verwaltungsgericht_11-A-171611-A-1816-und-11-A-1916_Klage-von-Gymnasiallehrern-auf-geringere-Pflichtstundenzahl-erfolglos~N23191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23191 Dokument-Nr. 23191

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.