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Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Digitalisierung von Personalakten der Landesbeamtinnen und Landesbeamten durch einen privaten Unterauftragnehmer nicht im Einklang mit der derzeitigen Rechtslage steht. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage im Beamtenrecht, die die Weitergabe von Personalakten an externe Stellen erlaubt.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Landesbeamter der beabsichtigten
Die
Ob dies auch für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst wegen der auf die beamtenrechtlichen Vorschriften verweisenden Regelung des § 23 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz gilt, hatte der Senat nicht zu entscheiden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2016
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 22965
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