wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2023
7 U 125/22 -

Hälftige Haftungsverteilung bei Sturz eines Businsassen wegen schuldhafter Notbremsung des Busfahrers

Ältere Fahrgäste müssen sich mit beiden Händen an Haltestange festhalten

Kommt ein älterer Businsasse wegen einer schuldhaften Notbremsung des Busfahrer zu Fall, so rechtfertigt dies eine hälftige Haftungsverteilung, wenn der Businsasse vor dem Halt an der Haltestelle aufsteht und sich nur mit einer Hand an einer Haltestange festhält. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im November 2020 kam in einem Linienbus in Lübeck eine 82-jährige Insassin aufgrund einer plötzlichen Notbremsung des Busfahrers zu Fall. Die Notbremsung erfolgte ,weil der Busfahrer beim Linksabbiegen eine Fußgängerin übersah. Die Businsassin war noch im Kreuzungsbereich aufgestanden und hielt sich mit einer Hand an einer Haltestange fest, als es zu dem Vorfall kam. Sie klagte anschließend auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Lübeck wies die Klage ab. Der Klägerin sei ein derart großes Mitverschulden anzulasten, dass eine mögliche Haftung der Beklagten dahinter zurücktrete. Die Klägerin habe sich ohne sachlichen Grund selbst in Gefahr gebracht, indem sie während der Fahrt von ihrem Sitz aufgestanden und sich nur mit einer Hand an der Haltestange festgehalten hat. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin. Sie wollte nunmehr eine hälftige Haftungsverteilung erreichen.

Oberlandesgericht nahm hälfte Haftungsverteilung vor

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der Klägerin. Eine hälftige Haftungsverteilung sei hier angezeigt. Zwar sei der Klägerin ein Mitverschulden anzulasten. Gerade ein Fahrgast im fortgeschrittenen Alter müsse sich mit beiden Händen an der Haltestange festhalten. Zudem sei im Stadtverkehr stets mit plötzlichen Bremsmanövern zu rechnen. Zu berücksichtigen sei aber, dass dem Busfahrer ein Verstoß gegen § 9 Abs. 3 StVO anzulasten sei. Er habe schuldhaft eine Notbremsung vollzogen. Es liege damit kein normaler Bremsvorgang im fließenden Straßenverkehr vor. Der Verkehrsverstoß werde von dem Mitverschulden der Klägerin nicht verdrängt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2023
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_7-U-12522_Haelftige-Haftungsverteilung-bei-Sturz-eines-Businsassen-wegen-schuldhafter-Notbremsung-des-Busfahrers.news32982.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32982 Dokument-Nr. 32982

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.