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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat es in einem Beschwerdeverfahren als zulässig angesehen, wenn das Standesamt für ein während der Ehe geborenes Kind den Ehemann der Mutter als Vater des Kindes einträgt, auch wenn dieser zuvor sein Geschlecht von weiblich in männlich geändert hat und daher eine biologische Abstammung nicht vorliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Jahr 2015 begründeten die heutigen Eheleute eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Im Jahr 2017 wurde das Geschlecht des heutigen Ehemanns von weiblich in männlich geändert. Im Frühjahr 2023 schlossen beide die Ehe. Im Herbst 2023 brachte die Ehefrau, ermöglicht durch eine Samenspende, ein
Nach Auffassung des OLG wurde das Standesamt vom AG zu Recht angewiesen, bei der Beurkundung der Geburt des betroffenen Kindes den Ehemann als
Die hier vorliegende Fallkonstellation, dass ein mit der Mutter des Kindes verheirateter Transsexueller die Eintragung als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2024
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34188
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