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Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von "Haushaltsgegenständen" aufgeteilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, das in einem "Haushaltsverfahren" dem geschiedenen Ehemann eine Basset Hündin zugesprochen hat, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben.
Im zugrunde liegenden Fall lebten die Eheleute seit mehreren Jahren zusammen mit drei Hunden in einem Landhaus mit großem Grundstück. Sie lebten innerhalb desselben Hauses getrennt und sind zwischenzeitlich geschieden. Als der geschiedene Ehemann aus dem Landhaus ausziehen wollte, verlangte er die Mitnahme der Basset
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass es sich bei der
Die
Die Überlassung und Übereignung der Basset
Die geschiedene Ehefrau habe in erster Instanz in Aussicht gestellt, den schwerhörigen Boxerrüden dem Ehemann zu überlassen. Das Weggeben des Boxers hätte ebenfalls eine - auch für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 15351
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